Hamburg, 24.07.2015
Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am24.07.2015 erhalten (Korrekturmitteilung der Stimmrechtsmitteilung vom 22.07.2015):
Die Klosterbrauerei Königsbronn AG, Heidenheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.07.2015 eine Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 22.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 30.07.2014, die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- Reich Immobilien AG
- SPVAG & Co. KGaA i.A.
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die Reich Immobilien AG, Heidenheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.07.2015 eine Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung vom 22.07.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 30.07.2014, die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- SPVAG & Co. KGaA i.A.
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Hinweis:
Die SPV Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der SPV AG & Co. KGaA i.A. ist durch Verschmelzung mit der Reich Immobilien AG untergegangen. Die Reich Immobilien AG ist neue
Komplementärin der SPV AG & Co. KGaA i.A. Die SPV AG & Co. KGaA i.A. hat ihre Meldung bereits mit Datum vom 16.11.2012 abgegeben.
Hamburg, 24. Juli 2015
KREMLIN AG
- Der Vorstand -
Hamburg, 22.07.2015
Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am22.07.2015 erhalten:
Die Klosterbrauerei Königsbronn AG, Heidenheim, Deutschland hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.07.2015 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland, die
Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem
Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr
24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche
Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- Reich Immobilien AG
- SPVAG & Co. KGaA i.A.
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die Reich Immobilien AG, Heidenheim, Deutschland hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.07.2015 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland, die
Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem
Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr
24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche
Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- SPVAG & Co. KGaA i.A.
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Hinweis:
Die SPV Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der SPV AG & Co. KGaA i.A. ist durch Verschmelzung mit der Reich Immobilien AG untergegangen. Die Reich Immobilien AG ist neue Komplementärin der SPV AG & Co. KGaA i.A. Die SPV AG & Co. KGaA i.A. hat ihre Meldung bereits mit Datum vom 16.11.2012 abgegeben.
Hamburg, 26.02.2015
Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am26.02.2015 erhalten:
Frau Sonja Grüninger, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 26.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99875% (das entspricht 11995 Stimmrechten) betragen hat.
Die Independent Consulting GmbH, Gerstetten, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 26.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 26.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,99875% (das entspricht 11995 Stimmrechten) betragen hat. 2,99875% der Stimmrechte (das entspricht 11.995 Stimmrechten) sind Frau Sonja Grüninger gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Hamburg, 04.09.2014
Wir haben folgende Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 04.09.2014 erhalten:
Die SPEZIALWERTE AG, 59519 Möhnsee, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 12.04.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,021% (das entspricht 12085 Stimmrechten) betragen hat.
Die SPEZIALWERTE AG, 59519 Möhnsee, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 01.09.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,983% (das entspricht 11935 Stimmrechten) betragen hat.
Hamburg, den 04.09.2014
Wir haben folgende Korrektur-Mitteilungen nach § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2014 bzw. am 04.09.2014 zur Mitteilung vom 29.08.2014 erhalten:
Herr Erhard Haas, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 20.06.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,12% (das entspricht 12460 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Erhard Haas, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.09.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 23.10.2013 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,58% (das entspricht 22311 Stimmrechten) betragen hat.
Hamburg, 29.08.2014
Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 29.08.2014 erhalten:
Herr Eberhard Haas, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.08.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechts- anteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,704% (das entspricht 26815 Stimmrechten) betragen hat.
Hamburg, 22.01.2014
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 21.01.2014
erhalten:
1. Emittent:
Kremlin AG
Nordkanalstr. 52, 20095 Hamburg, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland
3. Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%
5. Datum der Schwellenberührung:
16.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 400000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
6,28 % (entspricht 25100 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen:
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, VV Beteiligungen AG, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
___________________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 21.01.2014 erhalten:
1. Emittent:
Kremlin AG
Nordkanalstr. 52, 20095 Hamburg, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
3. Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%
5. Datum der Schwellenberührung:
16.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 400000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
6,28 % (entspricht 25100 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen:
VV Beteiligungen AG, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
___________________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 21.01.2014 erhalten:
1. Emittent:
Kremlin AG
Nordkanalstr. 52, 20095 Hamburg, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
3. Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%
5. Datum der Schwellenberührung:
16.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 400000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
6,28 % (entspricht 25100 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen:
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
___________________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 21.01.2014 erhalten:
1.
Emittent:
Kremlin AG
Nordkanalstr. 52, 20095 Hamburg, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
3. Art der Schwellenberührung:
Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%
5. Datum der Schwellenberührung:
16.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 400000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0 % (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
6,28 % (entspricht 25100 Stimmrechten)
___________________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 21.01.2014 erhalten:
Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.01.2014 mitgeteilt,
dass sein Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 16.01.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,28% (das entspricht 25100
Stimmrechten) betragen hat.
6,28% der Stimmrechte (das entspricht 25100 Stimmrechten) sind Herrn Zours gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die AEE Ahaus-Enscheder AG, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, VV Beteiligungen
Aktiengesellschaft und Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft zuzurechnen.
___________________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 21.01.2014 erhalten:
Die Delphi Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 21.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 16.01.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,28%
(das entspricht 25100 Stimmrechten) betragen hat.
6,28% der Stimmrechte (das entspricht 25100 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die AEE Ahaus-Enscheder AG, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft und VV
Beteiligungen Aktiengesellschaft zuzurechnen.
___________________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 21.01.2014 erhalten:
Die VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
21.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 16.01.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,28% (das
entspricht 25100 Stimmrechten) betragen hat.
6,28% der Stimmrechte (das entspricht 25100 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die AEE Ahaus-Enscheder AG und Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
zuzurechnen.
___________________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG am 21.01.2014 erhalten:
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg,
Deutschland am 16.01.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,28% (das entspricht 25100 Stimmrechten) betragen hat.
3,33% der Stimmrechte (das entspricht 13300 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG über die AEE Ahaus-Enscheder AG zuzurechnen.
Kremlin AG
Der Vorstand
Hamburg, 16. Januar 2014
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 16.01.2014 erhalten:
1. Emittent:
Kremlin AG
Nordkanalstr. 52, 20095 Hamburg, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland
3. Art der Schwellenberührung:
Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%
5. Datum der Schwellenberührung:
13.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
6,28% (entspricht 25100 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 400000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
3,33% (entspricht 13300 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
3,33% (entspricht 13300 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
2,95% (entspricht 11800 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen:
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, VV Beteiligungen AG, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
______________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 16.01.2014 erhalten:
1. Emittent:
Kremlin AG
Nordkanalstr. 52, 20095 Hamburg, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
DELPHI Unternehmensberatung Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
3. Art der Schwellenberührung:
Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%
5. Datum der Schwellenberührung:
13.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
6,28% (entspricht 25100 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 400000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
3,33% (entspricht 13300 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
3,33% (entspricht 13300 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
2,95% (entspricht 11800 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen:
VV Beteiligungen AG, Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
______________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 16.01.2014 erhalten:
1. Emittent:
Kremlin AG
Nordkanalstr. 52, 20095 Hamburg, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
VV Beteiligungen Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
3. Art der Schwellenberührung:
Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%
5. Datum der Schwellenberührung:
13.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
6,28% (entspricht 25100 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 400000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
3,33% (entspricht 13300 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
3,33% (entspricht 13300 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
2,95% (entspricht 11800 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen:
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
______________________________________________________________________
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 16.01.2014 erhalten:
1. Emittent:
Kremlin AG
Nordkanalstr. 52, 20095 Hamburg, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger:
Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, Deutschland
3. Art der Schwellenberührung:
Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen:
5%
5. Datum der Schwellenberührung:
13.01.2014
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil:
6,28% (entspricht 25100 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 400000
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
3,33% (entspricht 13300 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten:
0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG:
2,95% (entspricht 11800 Stimmrechten)
KREMLIN AG
Der Vorstand
Hamburg, 07. Januar 2014
Die AEE Ahaus-Enscheder AG, Ahaus, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.01.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Kremlin AG, Hamburg, Deutschland am 27.12.2013 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,2% (das entspricht 12800 Stimmrechten) betragen hat.
KREMLIN AG
Der Vorstand
Hamburg, 20. März 2013
1. Herr Georg Engels, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.03.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg,
Deutschland am 18.03.2013 die Schwelle von 5% und 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,91625 % (das entspricht 11.665 Stimmrechten) betragen hat. 2,91625% der Stimmrechte (das entspricht 11665
Stimmrechten) sind Herrn Engels gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
2. Die GE Getreide Einlagerungs AG, Deutschland hat uns in ihrer Funktion als Komplementärin der GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.03.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 18.03.2013 die Schwelle von 5% und 3 % unterschritten hat und an diesem Tag
2,91625% (das entspricht 11.665 Stimmrechten) betragen hat. beträgt. 2,91625% der Stimmrechte (das entspricht 11665 Stimmrechten) sind Herrn Engels gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG
zuzurechnen.
3. Die GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.03.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 18.03.2013 die Schwelle von 5% und 3 % unterschritten hat und an diesem Tag 2,91625% (das entspricht 11.665 Stimmrechten) betragen hat.
KREMLIN AG
Der Vorstand
Hamburg, 25. Februar 2013
1. Die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG, die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L. und die SPVAG & Co. KGaA haben die entsprechende Mitteilung am 16.11.2013 getätigt.
Mit dieser Mitteilung wird die Mitteilung vom 16.11.2012 ergänzt.
2. Die Reich Industries AG, Heidenheim, Deutschland hat uns in ihrer Funktion als Komplementärin der Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L. gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2013 mitgeteilt,
dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900
Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L. und die SPVAG & Co. KGaA haben die entsprechende Mitteilung am 16.11.2012 getätigt.
3. Die SPV Verwaltungs AG, Gerstetten Deutschland hat uns ihrer Funktion als Komplementärin der SPV AG & Co. KGaA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
Die SPVAG & Co. KGaA hat die entsprechende Mitteilung am 16.11.2012 getätigt.
4. Herr Georg Engels, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 6,97925 % (das entspricht 27.917 Stimmrechten) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt.
Die GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA hat die entsprechende Mitteilung am 16.11.2012 getätigt.
Mit dieser Mitteilung wird die Mitteilung vom 16.11.2012 ergänzt.
5. Die GE Getreide Einlagerungs AG, Deutschland hat uns in ihrer Funktion als Komplementärin der GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 20.02.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 6,97925 % (das entspricht 27.917 Stimmrechten) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt.
KREMLIN AG
Der Vorstand
Hamburg, 10. Dezember 2012
Mitteilung gemäß §27a WpHG
Bezug nehmend auf die am 16.11.2012 veröffentlichte Mitteilung gemäß §26 Abs. 1 WpHG haben die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L., die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG, die VCI Venture Capital und Immobilien AG und die SPV AG & Co. KGaA der Kremlin AG am 5.12.2012 gemäß § 27a WpHG folgendes mitgeteilt:
1. Die Investition dient nicht der Erzielung von Handelsgewinnen sondern der Umsetzung strategischer Ziele in Form einer langfristigen Kapitalbeteiligung.
2. Die SPV AG & Co. KGaA, die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L., die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG und die VCI Venture Capital und Immobilien AG beabsichtigen, innerhalb der nächsten zwölf Monate keine weiteren Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen, es sei denn, die Kremlin AG führt Kapitalmaßnahmen durch. In diesem Fall ist die Ausübung von Bezugsrechten beabsichtigt.
3. Die SPV AG & Co. KGaA, die Pivate Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L., die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG und die VCI Venture Capital und Immobilien AG streben eine der Bedeutung ihrer Beteiligung an der Kremlin AG entsprechende Repräsentation im Aufsichtsrat der Kremlin AG an. Gemäß der Ad Hoc-Mitteilung vom 26.11.2012 enden die bestehenden Vorstandsmandate zum 31.12.2012. Es wird angestrebt, dass das Vorstandsmandat von Herrn Wolfgang Reich über den 31.12.2012 hinaus verlängert wird.
4. Die SPV AG & Co. KGaA, die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L., die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG und die VCI Venture Capital und Immobilien AG streben keine Veränderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung an. Aufgrund der geringen Unternehmensgröße wird beabsichtigt, von der Ausschüttung einer Dividende abzusehen, um die Kosten in Relation zum Eigenkapital zu senken und um das Eigenkapital zu erhöhen.
5. Hinsichtlich der Mittel handelt es sich zu 100% um Eigenmittel, die die SPV AG & Co. KGaA zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte eingesetzt hat. Die entsprechenden Eigenmittel wurden teilweise aus bestehenden allgemeinen Kreditvereinbarungen generiert. Die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L., die VAP-Voboersliche-Aktienplattform.de AG und die VCI Venture Capital und Immobilien AG haben keine Mittel zur Finanzierung der Stimmrechte aufgewendet; ihnen werden die Stimmrechte an der Kremlin AG jeweils vollständig zugerechnet.
KREMLIN AG
Der Vorstand
Hamburg, 21. November 2012
10. Herr Wolfgang Erhard Reich, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 6,98225 % (das entspricht 27.929 Stimmrechten) beträgt.
KREMLIN AG
Der Vorstand
Hamburg, 20. November 2012
1. Frau Eva Thiele, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
2. Herr Andreas Kluxen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
3. Herr Klaus Thiele, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.11.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 30 %, 25 %, 20 %, 15 %, 10 %, 5 % und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
4. Frau Elisabeth Kluxen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 19.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
5. Die VCI Venture Capital und Immobilien AG, Heidenheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG,
- Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L.,
- SPVAG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
6. Die VAP-Vorboersliche-Aktienplattform.de AG, Heidenheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Davon sind ihr 24,725 % nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über:
- Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L.,
- SPVAG & Co. KGaA
zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil jeweils 3% oder mehr beträgt.
7. Die Private Equity Fonds I AG & Co. KG a.A.i.L., Heidenheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die SPVAG & Co. KGaA zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt.
8. Die SPVAG & Co. KGaA, Gerstetten Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwellen von 3 %, 5 %, 10 %, 15 % und 20 % überschritten hat und an diesem Tag 24,725 % (das entspricht 98.900 Stimmrechten) beträgt.
9. Die Value-Holdings AG, Augsburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,975 % (das entspricht 39.900 Stimmrechten) betragen hat.
10. Herr Eberhard Reich, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 6,98225 % (das entspricht 27.929 Stimmrechten) beträgt.
11. Herr Georg Engels, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 6,97925 % (das entspricht 27.917 Stimmrechten) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt.
12. Die GB Getreidesilo Beteiligungen AG & Co. KGaA, Heidenheim, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % und 5 % überschritten hat und an diesem Tag 6,97925 % beträgt (das entspricht 27.917 Stimmrechten).
13. Frau Sonja Grüninger, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 4,79425 % (das entspricht 19.177 Stimmrechten) beträgt. Sämtliche Stimmrechte werden gem. § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Independent Consulting GmbH zugerechnet, deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt.
14. Die Independent Consulting GmbH, Gerstetten, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.11.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der KREMLIN AG, Hamburg, Deutschland am 16.11.2012 die Schwelle von 3 % überschritten hat und an diesem Tag 4,79425 % beträgt (das entspricht 19.177 Stimmrechten).
KREMLIN AG
Der Vorstand
Hamburg, 2. Februar 2012
Hiermit teilt die KREMLIN AG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Dezember 2011 insgesamt 400.000 Stimmrechte beträgt. Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte ist seit dem 19. Dezember 2011 wirksam.
Zur ergänzenden Erläuterung:
Am 19. Dezember 2011 ist eine Kapitalherabsetzung von EUR 2.000.000,00 auf EUR 400.000,00 und damit eine Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 5:1 im Handelsregister eingetragen und damit wirksam geworden. Die wertpapiermäßige Zusammenlegung der Aktien von Stück 2.000.000 auf Stück 400.000 ist in den Depots der Aktionäre noch nicht erfolgt und wird derzeit vorbereitet. Bis zur Zusammenlegung repräsentieren damit je 5 im Depot des Aktionärs gutgeschriebene Aktien eine Aktie.
KREMLIN AG
Der Vorstand
Kremlin AG
Sitz:
Hamburg
Verwaltung und Geschäftsanschrift:
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim
info@kremlin-aktie.de
www.kremlin-aktie.de