Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG haben entsprechend den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronisches Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" für das Geschäftsjahr die folgenden Publikationen veröffentlicht.
Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG erklären gemeinsam, dass im Geschäftsjahr 2012 den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex grundsätzlich entsprochen wurde.
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der KREMLIN AG. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289a Abs. 1 HGB sowie Ziffer 3.10 über ihre Unternehmensführung.
Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG erklären gemeinsam, dass im Geschäftsjahr 2011 den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex grundsätzlich entsprochen wurde.
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der KREMLIN AG. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289a Abs. 1 HGB sowie Ziffer 3.10 über ihre Unternehmensführung.
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der KREMLIN AG. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289a Abs. 1 HGB sowie Ziffer 3.10 über ihre Unternehmensführung.
Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG erklären gemeinsam, dass im Geschäftsjahr 2010 den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex grundsätzlich entsprochen wurde.
Die Prinzipien verantwortungsbewusster und guter Unternehmensführung bestimmen das Handeln der Leitungs- und Kontrollgremien der KREMLIN AG. Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß § 289a Abs. 1 HGB sowie Ziffer 3.10 über ihre Unternehmensführung.
Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG erklären gemeinsam, dass im Geschäftsjahr 2009 den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex grundsätzlich entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG haben nach Vorlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex dessen Regelwerk unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und der Struktur ihrer Verwaltungsorgane umgesetzt und eingehalten.
Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG erklären gemeinsam, dass im Geschäftsjahr 2008 den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex grundsätzlich entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG erklären gemeinsam, dass im Geschäftsjahr 2007 den vom Bundesministerium der Justiz bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex grundsätzlich entsprochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG haben nach Vorlage der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance-Kodex das Regelwerk des Kodex unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und der Struktur ihrer Verwaltungsorgane umgesetzt und eingehalten.
Vorstand und Aufsichtsrat der KREMLIN AG haben bereits im Jahr 2006 beschlossen, das Regelwerk des Kodex umzusetzen. Damit unterstreicht die KREMLIN AG, dass eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschaffung ausgerichtete Führung des Unternehmens hohe Priorität hat.
Kremlin AG
Sitz:
Hamburg
Verwaltung und Geschäftsanschrift:
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim
info@kremlin-aktie.de
www.kremlin-aktie.de