Sehr geehrter Leser,
aufgrund der besonderen Bedeutung der für den 18. November 2016 eingeladenen außerordentlichen Hauptversammlung finden Sie hier einen eigenen Menupunkt mit Informationen zu der Veranstaltung.
Am 13. Oktober 2016 hat die Beteiligungen im Baltikum AG zu einer außerordentlichen Hauptversammlung der Kremlin AG geladen. Dazu erhielt die Kremlin AG von der Beteiligungen im Baltikum AG per email den Wortlaut der Einladung noch am gleichen Tag zugeschickt. Der der Einladung zu Grunde liegende Beschluss des Amtsgerichts Hamburg liegt der Gesellschaft bislang nur als pdf vor.
Anliegend erhalten Sie neben dem Text der Einladung weitere Informationen zur Tagesordnung. Bitte beachten Sie auch, dass die Einladung nicht von der Kremlin AG veröffentlicht wurde und die Kremlin AG erst am Tage der Veröffentlichung von dem Inhalt der Einladung Kenntnis erhielt. Auf den Inhalt der Einladung hat die Kremlin AG daher keinen Einfluss gehabt. Die Kremlin AG erhielt zudem den Hinweis, dass in der Einladung Fristen teilweise so angegeben sind, dass es technisch nicht möglich erscheint, Eintrittskarten oder Vollmachten fristgerecht für eine Teilnahme an der Hauptversammlung an die Aktionäre zu verschicken. Der Kremlin AG ist nicht bekannt, wie die Beteiligungen im Baltikum AG sichergestellt hat, das die für eine ordnungsgemäße Abhaltung der Hauptversammlung vorgegebenen Fristen auch eingehalten werden.
Ferner macht die Kremlin AG darauf aufmerksam, dass das Amtsgericht Frankfurt am Main am 25. Juli 2016 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Kremlin AG angeordnet hat. Dies bedeutet insbesondere, dass die Kremlin AG Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vornehmen darf. Dies gilt auch für Maßnahmen, die gegebenenfalls im Zuge der Vorbereitung oder Durchführung dieser Hauptversammlung erforderlich werden.
Ihre Teilnahme an der Hauptversammlung ist wichtig, damit Sie Ihre Rechte als Aktionär geltend machen können. Daher würde ich mich freuen, wenn Sie persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bitte ich Sie, Ihre Aktien durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Hermann Mindermann
(Vorstand)
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.Pressemitteilung vom 12. Oktober 2016
KREMLIN AG: Hauptversammlung
Frankfurt (pta046/12.10.2016/19:03) - Die Kremlin AG hat erfahren, dass die Beteiligungen im Baltikum AG durch Beschluss des Amtsgerichtes Hamburg vom 30. September 2016 ermächtigt wurde, eine Hauptversammlung für die Kremlin AG einzuberufen.
Der Ermächtigung soll ein Einberufungsverlangen der Beteiligungen im Baltikum AG vom 7. Juni 2016 zu Grunde liegen. Ein solches Schreiben ging auch bei der Kremlin AG ein. Dagegen hat die Kremlin AG auf die anschließende Aufforderung zum Nachweis des Aktienbestandes bislang von der Beteiligungen im Baltikum AG lediglich eine email-Nachricht erhalten. Auch deshalb scheint das Verlangen noch nicht wirksam gestellt worden zu sein.
Der Beschluss des Gerichts setzt ein entsprechendes gerichtliches Verfahren voraus. Einen Hinweis auf die Existenz eines solchen gerichtlichen Verfahrens hatte die Kremlin AG über eine Presseveröffentlichung der Beteiligungen im Baltikum AG erhalten und vorsorglich mit Datum vom 20. Juni 2016 einen Schriftsatz an das Gericht für den Fall, dass ein solches Verfahren besteht oder beantragt wird, geschickt. Eventuell hat das Amtsgericht diesen Schriftsatz bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt.
Die Einberufung einer Hauptversammlung durch die Kremlin AG selbst ist zwar auch geplant, scheiterte aber bislang an den fehlenden finanziellen Ressourcen. Die Gesellschaft befindet sich zudem derzeit im Insolvenzstatus. Aber auch vor der Insolvenzantragstellung hatte die Kremlin AG keine verfügbaren Mittel, um eine Hauptversammlung durchführen zu können. Der Gesellschaft liegt auch kein Angebot eines Aktionärs vor, die Kosten einer Hauptversammlung zu übernehmen.
Die Kremlin AG macht darauf aufmerksam, dass die Beteiligungen im Baltikum AG gegenüber der Kremlin AG angebliche Forderungen geltend macht, denen nach Auffassung der Kremlin AG die Einrede des §814 BGB entgegensteht.
Ausweislich der von der Beteiligungen im Baltikum AG heute an die Kremlin AG geschickten email soll die Einberufung morgen im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Hamburg die Unterlagen zu dem Verfahren einschließlich des dort von der Beteiligungen im Baltikum AG gestellten Antrages und den weiteren Schriftwechsel anfordern, um sich mit dem Inhalt vertraut machen und gegebenenfalls in Frage kommende weitere Schritte prüfen zu können.
Frankfurt am Main, den 12. Oktober 2016
Der Vorstand
Kremlin AG
Sitz:
Hamburg
Verwaltung und Geschäftsanschrift:
Tannhäuser Weg 44
89518 Heidenheim
info@kremlin-aktie.de
www.kremlin-aktie.de